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Einer der prächtigen Herrensitze der Stolberger Kupfermeister aus dem 18. Jahrhundert.
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Auch in diesem Jahr waren zum 1. Januar einige gravierende Änderungen im Steuerrecht und für die Abwicklung mit den Sozialversicherungsträgern zu verzeichnen. Eine Auswahl, der für kleine und mittelständische Unternehmen wesentlichen Punkte, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.
Gegenüber 2011 wurden die Sachbezugswerte insgesamt erhöht. Folgende Werte gelten neu:
Für die Zusammenfassende Meldung, die für innergemeinschaftliche Warenlieferungen an das Bundeszentralamt für Steuern elektronisch zu machen ist, ändern sich ab 2012 die Voraussetzungen. Die Umsatzgrenze halbiert sich auf 50. 000 Euro und der Meldezeitraum wurde auf monatlich geändert. Damit dürften zukünftig deutlich mehr Firmen eine solche monatliche Meldung machen müssen. Auch Unternehmen, die ansonsten mit den Finanzbehörden eine Dauerfristverlängerung vereinbart haben, müssen die ZM monatlich abgeben.
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Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.