Kupferhof Rosental

Einer der prächtigen Herrensitze der Stolberger Kupfermeister aus dem 18. Jahrhundert.

2012 Wichtige Änderungen

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Auch in diesem Jahr waren zum 1. Januar einige gravierende Änderungen im Steuerrecht und für die Abwicklung mit den Sozialversicherungsträgern zu verzeichnen. Eine Auswahl, der für kleine und mittelständische Unternehmen wesentlichen Punkte, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.


Ab der 4. Kalenderwoche im Internet-Shop verfügbar: unsere Broschüren zum Thema mit allen weiteren Änderungen verständlich dargestellt.
  • Was ist neu für Unternehmen ab 2012?
  • Was ist neu im Steuerrecht ab 2012?

Änderungen in der Sozialversicherung

  • Die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung berechnen sich bundesweit aus
    3.825 Euro monatlich. Der Beitragssatz ist abhängig von der Krankenkassenwahl Ihres Arbeitnehmers.
  • In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt für die alten Bundesländern einschließlich West-Berlin nun eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.600 Euro. Auch der Wert für die neuen Bundesländer einschließlich Ost-Berlin hat sich nicht geändert: Er beträgt monatlich weiterhin 4.800 Euro.
  • Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 3,0 Prozent.
  • Der Rentenbeitragssatz ist zum 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt worden.
  • Der neue Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage beläuft sich für 2012 einheitlich auf
    0,04 Prozent.

Neue Sachbezugswerte

Gegenüber 2011 wurden die Sachbezugswerte insgesamt erhöht. Folgende Werte gelten neu:

  • Für Verpflegung insgesamt 219 Euro je Monat. Dieser Wert teilt sich in 47 Euro für Frühstück, 86 Euro für Mittagessen und 86 Euro für Abendessen auf.
  • Für Unterkunft gilt ein Wert von 212 Euro.
  • Die Ansätze für Mieten unterscheiden sich in Ost: 3,00 Euro und West: 3,70 Euro je Quadratmeter.

Steuerliche Änderungen

  • Grenze für Umsatzsteuer
    Die in 2009 eingeführte maßgebliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro für Unternehmen, die für die Berechnung von Umsatzsteuer gilt, wird nun dauerhaft festgeschrieben. Ursprünglich war geplant, dass die Regelung zum 31.12.2011 auslaufen sollte. Um den Firmen aber mehr Planungssicherheit zu bieten, gilt der Betrag nun unbefristet. Damit stimmen auch weiterhin die Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht und die Umsatzsteuer überein.

  • Ausfuhr innerhalb der EU
    Für innergemeinschaftliche (innerhalb EU) Lieferungen muss sowohl für Beförderung, als auch Versand die sogenannte Gelangenbestätigung (Belegnachweis) geführt werden. Damit wurden die steuerlichen Regelungen an die bereits seit 2009 geltenden Pflichten zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (ATLAS-Ausfuhr), das EU-weit einheitlich gilt, angepasst.

  • Für die Zusammenfassende Meldung, die für innergemeinschaftliche Warenlieferungen an das Bundeszentralamt für Steuern elektronisch zu machen ist, ändern sich ab 2012 die Voraussetzungen. Die Umsatzgrenze halbiert sich auf 50. 000 Euro und der Meldezeitraum wurde auf monatlich geändert. Damit dürften zukünftig deutlich mehr Firmen eine solche monatliche Meldung machen müssen. Auch Unternehmen, die ansonsten mit den Finanzbehörden eine Dauerfristverlängerung vereinbart haben, müssen die ZM monatlich abgeben.


  • EU-Beitreibungsgesetz
    Die EU-Beitreibungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt. Es regelt einen EU-weiten OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Will heißen, alle juristischen und natürlichen Personen in der europäischen Union werden mit einheitlichen Rechten und Pflichten als Steuerpflichtige ausgestattet. Damit wird unter anderem geregelt, dass auch Bankauskünfte erhältlich sind. Insgesamt soll das Gesetz der Flut an steuerlichen Konstruktionen zum Zwecke der Gestaltung, wie z.B. Trusts oder Stiftungen, Einhalt gebieten. Ergänzt wird die Regelung durch Einführung eines einheitlichen Vollstreckungstitels. Er wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt und kann somit wesentlich einfacher von den nationalen Vollstreckungsbehören umgesetzt werden.

 

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Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.

 

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